ABGASTEST UND VORFÜHRUNGEN

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Abgastest

Informationen zur Abgaswartung

Wie Sie sicher schon aus der Presse erfahren haben, werden gewisse Fahrzeug ab 01.01.2013 von der obligatorischen Abgaswartungskontrolle befreit. Nachstehend möchten wir Ihnen einige Infos geben, wie Sie herausfinden können, ob Ihr Fahrzeug von der Wartung befreit ist:

Grundsätzlich muss Ihr Fahrzeug mit einem On Board Diagnose System (OBD) ausgerüstet sein. Dies können Sie herausfinden, wenn Ihr Abgaswartungsdokument den Titel „Fahrzeug mit OBD-System“ trägt.

Massgebend ist auch der Emisionscode, den Sie im Fahrzeugausweis finden:Bei einem Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen (Eintrag im Feld 33) sind folgende Emissionscodes(Eintrag im Feld 72) nicht mehr abgaswartungspflichtig:

B03 (nur Gas- und Benzinmotoren, Dieselmotoren mit dem Code B03 bleiben abgaswartungspflichtig), B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, A04, A05 und A07.

Wenn Ihr Fahrzeug von der Wartungspflicht befreit ist, haben Sie nur noch die Pflicht, bei Aufleuchten der gelben OBD-Lampe, den Fehler innert eines Monates beheben zu lassen.

Bei Unklarheiten, sind wir gerne bereit, Ihnen weiterzuhelfen.

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NUMMER: 055 240 50 00

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